Reisebediengungen von COMPASS TRAVEL GmbH
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen
- Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden und COMPASS TRAVEL als Reiseveranstalter. Sie gelten ausschließlich für die von COMPASS TRAVEL selbst veranstalteten Reisen und Dienstleistungen.
- 1. ANMELDUNG (BUCHUNG) UND VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Sie können sich telefonisch oder per E-Mail anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
- 1.2 Der Vertrag kommt dann mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Sie können dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme durch die Anzahlung annehmen.
- 1.3 Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten für Sie und COMPASS TRAVEL wirksam. Sie sind verantwortlich für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten. Wir bieten Sie nach Erhalt der Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
- 1.4 Mitreisende Kinder sind in jedem Falle anzumelden.
- 2. ZAHLUNGEN, FRISTEN UND REISEUNTERLAGEN
- 2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittkosten gemäß 4.2 zu belasten.
- 2.2 Zahlungen können in bar, per Überweisung getätigt werden.
- 2.3 Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der vollständigen Zahlung, ca. zwei Wochen vor dem Reisebeginn.
- 3. PREISE, LEISTUNGEN, ÄNDERUNGEN
- 3.1 Alle Preise verstehen sich pro Person in Euro.
- 3.2 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Reiseangebot und der Reisebestätigung. Die gebuchten Leistungen sind nur an den auf der Reisebestätigung aufgeführten Daten gültig.
- 3.3 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von COMPASS TRAVEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
- 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- 3.5 COMPASS TRAVEL behält sich das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder gewisse vertraglich vereinbarte Leistungen zu annullieren oder zu ändern, falls unvorhergesehene oder unumgängliche Umstände es erfordern. COMPASS TRAVEL bemüht sich in diesem Fall, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
- 3.6 COMPASS TRAVEL ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtcharakter der Reise wesentlich verändern, so sind Sie berechtigt, kostenlos zurückzutreten.
- 3.7 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aufgrund der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge), neu eingeführter oder erhöhter Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Lande- und Sicherheitsgebühren etc.), Wechselkursänderungen oder staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
- 3.8 Im Falle einer nach Punkt 3.7 zulässigen Preisänderung hat COMPASS TRAVEL den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
- 3.9 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn COMPASS TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von COMPASS TRAVEL über die Preiserhöhung gegenüber COMPASS TRAVEL geltend zu machen.
- 4. RÜCKTRITT VON DEM REISENDEN
- 4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen. COMPASS TRAVEL empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- 4.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann COMPASS TRAVEL eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- 59 -30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
- 29-15 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
- 14-2 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
- Nichtantritt der Reise: 95% des Reisepreises
- 4.3 Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass COMPASS TRAVEL im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die unter Ziffer 4.2 für den einzelnen Fall ausgewiesenen pauschalen Kosten.
- 4.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von 50 Euro pro Person berechnet.
- 5. RÜCKTRITT VON COMPASS TRAVEL
- 5.1 Wird die für Ihre Reise maßgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist COMPASS TRAVEL berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen.
- 5.2 Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Maßnahmen, usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, informieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch wie möglich. COMPASS TRAVEL bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
- 6. HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- 6.1 COMPASS TRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
- 6.2 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind.
- 6.3 Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis begrenzt.
- 6.4 COMPASS TRAVEL haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
- 6.5 COMPASS TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von COMPASS TRAVEL sind.
- 7. VERSICHERUNG
- 7.1 Sie sind für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. COMPASS TRAVEL empfiehlt Ihnen ausdrücklich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Reiseversicherungen (Transport-, Heil-, Krankenhaus-, Reiseunfall-, Stornokosten) abzuschließen.
- 8. REISEUNTERLAGEN
- 8.1 Als Reiseteilnehmer sind Sie selbst für die Einhaltung der Pass-, Visum-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien und Georgien einreisen und sich bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Dabei ist der mindestens noch 6 Monate gültige Reisepass erforderlich.
- 9. FLUGLEISTUNGEN
- Die Leistungen von COMPASS TRAVEL beinhalten grundsätzlich keine Flugbeförderungsleistungen. COMPASS TRAVEL bietet keine Flugleistungen als eigene Leistungen oder als Bestandteil der von ihr angebotenen und durchgeführten Pauschalreisen an.
- 10. GERICHTSSTAND
- Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der COMPASS TRAVEL ist Jerewan, Armenien. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und COMPASS TRAVEL ist das armenische Recht anwendbar.
- Drückfehler und Änderungen bleiben vorbehalten. Stand Dezember 2017
- REISEVERANSTALTER
- COMPASS TRAVEL GmbH
- Vilnius 1, 0059 Jerewan, Armenien
- Tel. (WhatsApp): + 374 55 424 484
- E-Mail: info@compasstravel.de
- Webseite: www.compasstravel.de